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“Corona-Regeln” Tennis

Ergänzende Regeln zur Platzbenutzung / letzte Aktualisierung 09.05.2022

Am 2. April 2022 traten neue Corona-Regeln in Hessen in Kraft. Der Hessische Tennisverband hat diese wie folgt zusammengefasst:

Entfall der Coronamaßnahmen

Die bisherigen Auflagen (z.B. 2G+/3G-Zutrittsbeschränkungen, Verpflichtungen zur Erstellung von Hygienekonzepten und zur Vorlage sogenannter “Negativnachweise”, Regelungen bzw. Begrenzungen von Zuschauern etc.) entfallen ersatzlos. Von der sogenannten “Hotspot-Regel” möchte das Land Hessen vorerst keinen Gebrauch machen.

In der neuen “Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung” des Landes Hessen heißt es: „Die allgemeinen Empfehlungen zu Hygiene und Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere in Innenräumen und in Gedrängesituationen, sollen eigenverantwortlich und situationsangepasst berücksichtigt werden.“ Es steht den Vereinen daher frei, Hygiene- und Abstandskonzepte sowie Regelungen zum Tragen einer Maske (z.B. im Bereich der Zuschauer in Hallen) sowie zur Belüftung in Innenräumen umzusetzen bzw. weiterzuentwickeln.

Wir bitten deshalb unsere Mitglieder den allgemeinen Empfehlungen zu Hygiene und Tragen einer medizinischen Maske eigenverantwortlich und situationsangepasst zu folgen.

Umkleiden und Duschen

  • Die Umkleiden und Duschen sind geöffnet. Die jährliche Legionellenprüfungen der Damen- und Herrenduschen war “negativ”, hier bestehen keine Einschränkungen.

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